Allgemeine Verkaufsbedingungen (Stand 11/2012)
der Steck Abbruchgeraete GmbH und der Gebrueder Steck GmbH, Hauptstrasse 20, 89192 Rammingen
I. Geltung
- Die nachstehenden allgemeinen Gesch?ftsbedingungen gelten ausschliesslich f?r alle von uns abgegebenen Angebote und fuer alle mit uns abgeschlossenen Vertr?ge ueber die Lieferung von Waren und die Erbringung von Werkleistungen.
- Einkaufsbedingungen oder anderslautende Bedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn wir diese schriftlich bestaetigen.
II. Vertragsschluss
- Alle unsere Angebote, insbesondere solche in Katalogen, Verkaufsunterlagen oder im Internet, sind unverbindlich. Sie sind rechtlich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten anzusehen. Auftraege sind angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestaetigt oder unverzueglich nach Auftragseingang ausgefuehrt werden. Der Vertragsinhalt richtet sich im Zweifel nach unserer Auftragsbestaetigung, soweit eine solche nicht ergeht, nach unserem Lieferschein.
- Ma?-, Gewichts- und Leistungsangaben, Abbildungen sowie Zeichnungen gelten annaehernd, wenn sie von uns nicht als verbindlich bezeichnet werden.
Von uns gemachte Angaben und Daten zu Bestand- und Ersatzteilen von bestimmten Herstellern dienen alleine Referenzzwecken und sind nicht verbindlich, soweit die gelieferten Teile technisch gleichwertig sind. - An Kostenanschlaegen, Konstruktionszeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschraenkt vor; sie d?rfen Dritten nur mit unserer Zustimmung zugaenglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages unverzueglich zurueckzusenden.
- Zusaetzliche Vereinbarungen - auch mit unseren Vertretern, Au?endienstmitarbeitern oder sonstigen Beauftragten - beduerfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdruecklichen schriftlichen Bestaetigung.
- Konstruktions- oder Formaenderungen bleiben waehrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern es sich um unwesentliche Leistungsaenderungen handelt und diese fuer den Besteller zumutbar sind.
III. Lieferung
- Lieferfristen beginnen erst nach restloser Klaerung aller Ausf?hrungseinzelheiten zu laufen. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfuellung der Vertragspflichten des Bestellers voraus, insbesondere die Leistung der vereinbarten Anzahlung und die rechtzeitige Zurverfuegungstellung von erforderlichen Unterlagen.
- Die bestellte Ware oder Werkleistung ist in unsren geschaeftraeumen abzuholen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Der Besteller wird mit der Uebersendung der Rechnungdarueber benachrichtigt, dass eine Abholung erfolgen kann. Die Abholung hat innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung bei uns zu erfolgen.
- ?Bei Liefer-oder Leistungsverzoegerungen aufgrund hoeherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, an denen uns kein Verschulden trifft und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder zeitweise unmoeglich machen - hierzu gehoeren insbesondere Streik, Aussperrung, behoerdliche Anordnungen, Transportstoerungen usw. -, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, verlaengert sich die vereinbarte Frist in angemessenem Umfang. Besteht das Leistungshindernis ?ber 3 Monate hinaus, so besteht fuer beide Vertragsparteien das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurueckzutreten. Schadensersatzansprueche sind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn wir von unserem Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert werden, ohne dass uns hieran ein Verschulden trifft.
- Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbaren Umfange zulaessig.
- Wir sind bemueht, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Sofern wir Lieferfristen schuldhaft ueberschreiten, ist der Besteller verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zuruecktreten und/oder Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz verlagen. Der Schadensersatz- bzw. Aufwendungsersatzanspruch ist nach Ma?gabe der allgemeinen Haftung gem. ?7 begrenzt.
- Verzoegert sich der Versand aus Gruenden, die der Besteller zu vertreten hat, so kann ein Lagergeld von 0,5 % des Rechnungsbetrages f?r jeden angefangenen Monat, hoechstens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages verlangt werden. Die Geltendmachung eines hoeheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
- Wenn der Besteller schuldhaft die Erfuellung des Vertrages verweigert, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Hoehe von 20 % der Auftragssumme ohne Mehrwertsteuer zu verlangen. Die Geltendmachung eines hoeheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
IV. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
- Preise gelten rein netto ab Werk einschlie?lich Verladung zuzueglich der Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Hoehe.
- Alle durch unsere Lieferungen und Leistungen im Lande des Bestellers entstehenden Zoelle, Steuern oder ?hnliche Abgaben sind vom Besteller zu tragen.
- Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhoehen, wenn nach Vertragsschluss Kostensteigerungen, insbesondere Steigerungen von Material- und Rohstoffpreisen, Personal-, Herstellungs- und Transportkosten eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
- Der Besteller darf lediglich mit von uns unbestrittenen oder rechtskr?ftig festgestellten Anspr?chen aufrechnen.
- Die Geltendmachung eines Zur?ckbehaltungsrechtes wegen streitiger oder nicht rechtskr?ftig festgestellter Gegenanspr?che ist ausgeschlossen, sofern diese Anspr?che nicht auf demselben Vertragsverh?ltnis beruhen.
V. Transport, Gefahren?bergang
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Der Transport erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Versandweg und Versandmittel sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, unserer Wahl ?berlassen.
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Bei der Lieferung von Waren geht die Gefahr auf den Besteller ?ber, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, sobald die Ware unser Werk verlassen hat oder sich der Besteller in Annahmeverzug befindet. Dies gilt auch f?r Teillieferungen und wenn wir den Transport durch eigene Leute ausf?hren lassen. Verz?gert sich der Versand aus Gr?nden, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Besteller mit Meldung der Versandbereitschaft ?ber. Gleiches gilt entsprechend, wenn die Ware ab Werk eines von uns beauftragten Dritten geliefert wird.
- Eventuelle Transportsch?den sind vom Empf?nger vor Bezahlung der Fracht und vor Annahme des Gutes dem Transporteur gegen?ber zu r?gen. Besch?digungen oder Mindermengen des Gutes, die bei der Annahme ?u?erlich nicht erkennbar sind, hat der Empf?nger dem Frachtf?hrer binnen 1 Woche nach Anlieferung anzuzeigen.
- Verz?gert sich bei der Erbringung von Werkleistungen die Abnahme aus Gr?nden, die der Kunde zu vertreten hat, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn eine von uns gegen?ber dem Besteller gesetzte angemessene Frist zur Durchf?hrung der Abnahme fruchtlos abgelaufen ist, sp?testens jedoch 3 Monate nach Fertigstellung des Werkes.
VI M?ngelr?ge, Haftung bei M?ngeln
- Beschaffenheitsangaben, z. B. ?ber Abmessung, Gewicht und sonstige technische Angaben, verstehen sich nur als Beschaffenheitsbeschreibungen und bedeuten nicht die ?bernahme einer Garantie.
- Der Besteller hat die empfangene Ware unverz?glich nach Eingang auf Menge, M?ngel und Beschaffenheit sorgf?ltig zu untersuchen und erkennbare M?ngel unverz?glich durch schriftliche Anzeige uns gegen?ber zu r?gen. Sie gilt als genehmigt, wenn erkennbare Beanstandungen nicht unverz?glich, sp?testens innerhalb von 1 Woche, schriftlich nach Wareneingang bzw. wenn sich eine Beanstandung sp?ter zeigt, nach Entdeckung uns gegen?ber ger?gt werden. Dies gilt nicht, wenn ausdr?cklich eine Abnahme vereinbart wurde. Stellt der Besteller einen Mangel der Ware fest, darf er nicht dar?ber verf?gen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft oder weiterverarbeitet werden.
- Bei M?ngeln der gelierferten Ware oder der Werkleistung k?nnen wir die Nacherf?llung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder durch die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. Hierbei k?nnen wir nach unserer Wahl verlangen, dass die mangelhafte Ware zur Umarbeitung oder zum Austausch mit anschlie?ender R?cksendung - f?r uns kostenpflichtig - an uns geschickt wird oder der Besteller die mangelhafte Ware bereit h?lt und die Umarbeitung oder der Austausch dort durch uns oder eine von uns beauftragte Person vorgenommen wird. Hierauf hat der Besteller einen Anspruch, wenn ihm die ?bersendung an uns nicht zuzumuten ist. Die zwecks Nacherf?llung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) werden von uns getragen. Dies gilt nicht f?r erh?hte Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entsprach dem bestimmungsgem??en Gebrauch der Ware.
- Im Fall es Fehlschlagens, d.h. der Unm?glichkeit, der ernsthaften und endg?ltigen Verweigerung, der unzumutbaren Verz?gerung oder des vergeblichen Versuchs der Nacherf?llung, steht dem Besteller das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zur?ckzutreten. Eine unzumutbare Verz?gerung liegt vor, wenn der Unternehmer die Nacherf?lllung nicht innerhalb einer gesetzten, angemessenen Frist erbringt. Der R?cktritt ist ausgeschlossen wenn es sich bei dem Gegenstand der M?ngelhaftung um eine Bauleistung handelt.
- Beruht ein Mangel auf unserem oder einem uns zurechenbaren Verschulden, kann der Besteller unter den in ?7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlagen.
- Die Verj?hrungsfrist f?r M?ngelanspr?che betr?gt 12 Monate. Im Falles eines Mangels in den F?llen des ?438 Abs.1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen f?r Bauwerke) oder ? 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Planungs- oder ?berwachungsleistungen f?r Bauwerke) betr?gt die Verj?hrungsfrist f?nf Jahre. Ist der M?ngelanspruch von einem Verschulden abh?ngig, so gilt die Verj?hrungsfrist nach Ma?gabe des ?7 Nr. 4.
- Eine im Einzelfall mit dem Besteller vereinbarte Lieferung gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss aller Anspr?che f?r M?ngel.
VII. Allgemeine Haftung
- Im Fall einer Pflichtverletzung haften wir auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - vorbehaltlich der weiteren vertraglichen und gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen - nur bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit. Dies gilt nicht, sofern die Pflichtverletzung eine wesentliche Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gef?hrdet und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelm??ig vertrauen d?rfen) oder Garantie betrifft oder zu einer Haftung f?r Sch?den aus der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit f?hrt oder soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften.
- Bei einer Haftung wegen fahrl?ssiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung auf denjenigen Schaden beschr?nkt, der bei Vertragsschluss vertragstypisch vorhersehbar war.
- Die vorstehenden Haftungsausschl?sse und -beschr?nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Erf?llungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.
- Die Verj?hrungsfrist f?r s?mtliche Schadens- oder Aufwendungsersatzanspr?che gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, betr?gt 12 Monate, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit oder f?r Sch?den aus der Verletzung von Leben, K?rper oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Alle Liefergegenst?nde (Waren) bleiben bis zur vollst?ndigen Bezahlung der gesamten - auch k?nftigen - Forderungen von uns aus der Gesch?ftsbeziehung unser Eigentum.
- Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung sowie deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt in allen Stufen nicht auf. Nimmt der Besteller eine an uns abgetretene Forderung aus einer Weiterver?u?erung von Waren in ein mit dem Besteller bestehendes Kontokorrentverh?ltnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller H?he an uns abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Betrag, der bis zur H?he des Betrages abgetreten ist, den die urspr?ngliche Forderung von uns ausmacht.
- Ger?t der Besteller mit der Zahlung in Verzug, sind wir nach Mahnung berechtigt, ohne vorherigen R?cktritt die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware gilt als f?r uns vorgenommen. Wir gelten insoweit als Hersteller im Sinne des ? 950 BGB.
- Bei Verarbeitung mit nicht dem Besteller geh?render Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh?ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung.
Wird die Vorbehaltsware mit nicht uns geh?render Ware gem?? ? 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigent?mer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Besteller durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so ?bertr?gt er uns schon jetzt Miteigentum nach dem Verh?ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Besteller hat in diesen F?llen die im Miteigentum von uns stehende Ware, die ebenfalls Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen ist, unentgeltlich f?r uns zu verwahren. - Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Gesch?ftsgang weiterzuver?u?ern oder zu verarbeiten.
Er tritt uns jedoch bereits jetzt schon alle Forderungen in H?he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab und berechtigt uns die Forderung einzuziehen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. - Der Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag unserer Handelsrechnung. Ist die weiterver?u?erte Vorbehaltsware im Miteigentum des Bestellers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, dem der Anteilswert des Bestellers an dem Miteigentum entspricht.
- Wird die Vorbehaltsware vom Besteller als wesentlicher Bestandteil in ein Grundst?ck, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Ver?u?erung des Grundst?cks, von Grundst?cksrechten, des Schiffes, Schiffsbauwerks oder Luftfahrzeuges entstehenden Forderungen in H?he des Wertes der Vorbehaltsware ab.
- Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpf?nden oder zur Sicherheit zu ?bereignen.
- Der Besteller bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen?ber nachkommt, werden wir von ihrer Einzugsbefugnis keinen Gebrauch machen.
Auf Verlangen ist der Bestellerverpflichtet, uns den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und diesen die Abtretung anzuzeigen, unbeschadet das Recht von uns, die Abtretung gegen?ber dem Besteller selbst anzuzeigen. - Bei Pf?ndung oder sonstiger Eingriffe Dritter hat der Besteller uns unverz?glich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem?? ? 771 ZPO erheben k?nnen.
Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au?ergerichtlichen Kosten einer Klage gem?? ? 771 ZPO zu erstatten, so haftet der Besteller f?r den uns entstehenden Ausfall. - Der Besteller ist verpflichtet, bis zum Erwerb des vorbehaltslosen Eigentums die Liefergegenst?nde auf seine Kosten gegen Elementarsch?den zu versichern.
Die Anspr?che des Bestellers gegen seine Versicherung gelten f?r den Schadensfall als an uns bis zur H?he der noch bestehenden Forderungen abgetreten. - Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Sch?tzwert die H?he der gesicherten Forderungen um mehr als 50% ?bersteigt.
IX. Schlussbestimmungen
- Auf alle zwischen den Parteien get?tigten Rechtsgesch?fte findet ausschlie?lich deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erf?llungsort f?r beide Teile und f?r s?mtliche beiderseitigen Gesch?ftsbeziehungen ist Rammingen, Deutschland.
- Gerichtsstand f?r Kaufleute, juristische Personen und ?ffentlich-rechtliche Sonderverm?gen f?r etwaige Wechsel- oder Scheckklagen sowie f?r alle sich aus den Rechtsbeziehungen mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Rammingen, Deutschland. Wir sind jedoch berechtigt, auch Klage am Sitz des Bestellers oder vor anderen aufgrund in- oder ausl?ndischen Rechtes zust?ndigen Gerichten zu erheben.
- Sollten Teile dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der ?brigen Bestimmungen hiervon nicht ber?hrt. Soweit in den unwirksamen Bestimmungen ein wirksamer angemessener Teil enthalten ist, so soll dieser aufrechterhalten bleiben.